Aus den Bundesländern:
Arbeiten auf Arbeitsbühnen an Gabelstaplern
Im Zeitraum März bis November 2009 wurden in Bayern gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution in mehr als 2.700 Betrieben die Verwendung und der sichere Einsatz von Arbeitsbühnen an Gabelstaplern für Arbeiten an hochgelegenen Stellen überprüft. Die Verantwortlichen wurden aufgeklärt, beraten und auf mögliche Gefahren hingewiesen. Soweit erforderlich wurden von den Gewerbeaufsichtsbeamten und den Mitarbeitern der Berufsgenossenschaft die Beseitigungen der festgestellten Mängel veranlasst. Unzulässige Arbeitsbühnen wurden stillgelegt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.05.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-05-02 |
Seiten 240 - 242