ArbStättV Erläuterungen: Anhang Nr. 1.11 Steigleitern, Steigeisengänge
Zur ersten Orientierung wird auf die amtliche Begründung zur Verordnung (Kennziffer 4201) verwiesen. Anhang Nr. 1.11 hat teilweise die bisher geltenden Vorschriften der ArbStättV übernommen. Auf § 20 ArbStättV 1975 wird verwiesen.
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