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Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 19. Juli 2010, BGBl. I S. 960, zuletzt geändert am 30. November 2016, BGBl. I S. 2681, 2691

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen

Abschnitt 3
Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung

Abschnitt 4
Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten