Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV)
Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 19. Juli 2010, BGBl. I S. 960, zuletzt geändert am 30. November 2016, BGBl. I S. 2681, 2691
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen
Abschnitt 3
Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung
Abschnitt 4
Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5
Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten