ARBEITSSCHUTZ digital
 

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 236)

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers

Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften