Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2510)
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Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
Abschnitt 4 Rechtsschutz
Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung
§ 26f Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung