ARBEITSSCHUTZ digital
 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2510)

Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften

Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Abschnitt 4 Rechtsschutz

Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung

Abschnitt 7 Schlussvorschriften