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Allgemeine Verwaltungsvorschrift für einen Allgemeinen Notfallplan des Bundes nach § 98 des Strahlenschutzgesetzes (ANoPl-Bund)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 10. November 2023 (BAnz AT 23.11.2023 B1)

Nach Artikel 84 Absatz 2, Artikel 85 Absatz 2 und Artikel 86 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit § 98, § 97 Absatz 4 und Anlage 5 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. 1 S. 1966) erlässt die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift:

1 Zweck, Anwendungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

3 Der radiologische Notfall

3.4 Notfalleinstufung

3.6 Gebiete und Bereiche im Zusammenhang mit Notfällen

3.7 Voraussetzungen für die Beendigung eines Notfalls

4 Optimierte Schutzstrategien

4.3 Optimierte Schutzstrategien für einen überregionalen oder einen regionalen Notfall

4.3.1 Übersicht

4.3.2 Bewertung der radiologischen Lage in den verschiedenen Notfallphasen bei überregionalen und regionalen Notfällen

4.3.3 Überprüfung und Anpassung der Schutzstrategie und der Schutzmaßnahmen bei einem überregionalen oder einem regionalen Notfall

4.4 Optimierte Schutzstrategien für lokale Notfälle

4.4.1 Übersicht

4.4.2 Bewertung der radiologischen Lage in den verschiedenen Notfallphasen lokaler Notfälle

6 Radiologische Kriterien

6.4 Richtwerte für das Vorliegen einer Gefahr durch ionisierende Strahlung

6.6 Kontaminationswerte für Abfälle und Abwasser

7 Nicht radiologische Kriterien einschließlich der grenzübergreifenden Harmonisierung der Notfallreaktion

8 Das radiologische Lagebild (RLB)

9 Das Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund) und seine Ansprechstellen

9.2 Ansprechstellen des RLZ-Bund

10 Alarmierung

10.1 Alarmierung des RLZ-Bund und des GMLZ

11 Informationsaustausch, Koordinierung und Zusammenarbeit

11.6 Unterstützung und Hilfeleistung durch Behörden oder Einrichtungen des Bundes und der Länder

12 Externe Krisenkommunikation

12.1 Bei überregionalen und regionalen Notfällen

12.1.1 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen

12.1.1.1 Zuständigkeiten

12.1.1.2 Koordinierung und Abstimmung

12.1.1.3 Inhalte

13 Messungen und Probenahmen

14 Schutz der Einsatzkräfte

B Beschreibung der Referenzszenarien

C Radiologische Kriterien

C.2 Radiologische Kriterien für das Vorliegen einer Gefahr und die Angemessenheit von Schutzmaßnahmen

G Erläuterungen