Maßnahmen zur Abwehr von Störungen durch den unbeabsichtigten und den missbräuchlichen Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen
Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - III 3 - 8562 - und des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 72 - 52.03.04/06 - vom 17. Februar 2016, MBl. NRW. S. 138
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