ARBEITSSCHUTZ digital
 

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen (TRBA 213)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Juli 2021 (GMBl 2021, S. 900)

Gemäß § 19 Absatz 4 der Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden, vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beschlossene Neufassung sowie Ergänzungen und Änderungen von Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, bekannt:

2 Begriffsbestimmungen

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

4 Schutzmaßnahmen

4.3 Arbeitsplätze in Führerhäusern

4.4 Arbeitsplätze im Bereich der Schüttung

4.6 Sozialbereich

5 Arbeitsmedizinische Vorsorge