Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 3. Mai 2017 (BAnz Nr. 108, S. 4558)
Auf Grund des § 9 Absatz 5 der Rohrfernleitungsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777, 3809), die zuletzt durch Artikel 99 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, veröffentlicht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die nachfolgende Technische Regel für Rohrfernleitungen (TRFL). Die vorliegende TRFL wurde vom Ausschuss für Rohrfernleitungen (AfR) erarbeitet und ist mit der Kommission für Anlagensicherheit nach § 51a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abgestimmt. Zu den Inhalten, die den Arbeitsschutz betreffen, wurde das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hergestellt. Die vorliegende TRFL löst die bisherige Technische Regel für Rohrfernleitungen vom 8. März 2010 ab.
Die Bekanntmachung der Technischen Regel für Rohrfernleitungen nach § 9 Absatz 5 der Rohrfernleitungsverordnung vom 8. März 2010 (BAnz. Nr. 73a vom 18. Mai 2010) wird hiermit aufgehoben.
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