Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 18. Dezember 2006 (ABl. L 396 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der VERORDNUNG (EU) 2020/878 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020 (ABl. L 203 S. 28)
Änderung durch Artikel 18 Verordnung (EU) 2019/1148 vom 20. Juni 2019 (ABl. L 186 S. 1) tritt gem. Artikel 23 Abs. 1 derselben Vorschrift am 31. Juli 2019 in Kraft, Geltungsbeginn 1. Februar 2021 und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Änderung durch Artikel 1 Verordnung (EU) 2020/878 vom 18. Juni 2020 (ABl. L 203 S. 28) tritt gem Artikel 3 derselben Vorschrift am 16. Juli 2020 in Kraft, Geltungsbeginn 1. Januar 2021 und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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