ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
    • eBooks
  • Stellenmarkt
  • Bestellen

Newsletter

Stets auf dem Laufenden   mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!

Social Media

Twitter Facebook

ARBEITSSCHUTZ digital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Sichere und gesundheitsschonende Handhabung  
07.09.2023

Neue Verwendungsvorschriften für diisocyanathaltige PU-Schäume und Klebstoffe

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
Kontakt mit Diisocyanaten kann schwere Erkrankungen der Haut oder der Atemwege auslösen. (Foto: stevepb/Pixabay)
Seit dem 24. August 2023 besteht für alle gewerblichen und industriellen Anwender:innen von diisocyanathaltigen Produkten die Pflicht, sich in der sicheren Verwendung schulen zu lassen.

Diisocyanate sind als Haut- und Atemwegsallergene der Kategorie 1 (höchste Kategorie) eingestuft. Personen, die mit ihnen in Berührung kommen oder ihren Dämpfen ausgesetzt sind, können schwere Haut- oder Atemwegserkrankungen erleiden. Diisocyanate sind beispielsweise in PU-Schäumen oder bestimmten Klebstoffen enthalten, solange diese noch nicht ausgehärtet sind. Ob in einem Produkt Diisocyanate enthalten sind, kann dem Gefahrstoffetikett oder dem Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 3 entnommen werden.

Gesundheitsgefährdende Stoffe meiden

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) empfiehlt, alternative Produkte ohne Diisocynat zu verwenden, um eine Gefährdung durch die krankheitserregenden Stoffe auszuschließen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Anwender:innen seit dem 24. August 2023 im Rahmen einer Schulung über den sicheren und gesundheitsgerechten Umgang informiert werden. Die Pflicht zur Schulung gilt für Betriebe mit Beschäftigten sowie für Selbstständige ohne Beschäftigte, sofern die Produkte für industrielle oder gewerbliche Zwecke verwendet werden und das eingesetzte Produkt eine Konzentration an Diisocyanaten von > 0,1 % aufweist. Ein entsprechender Hinweis auf dem Verpackungsetikett klärt, ob bei der Verwendung eines Produktes eine Schulung erforderlich ist. Dieser Hinweis muss seit Februar 2022 von den Herstellern bzw. Lieferanten auf den Verpackungen angebracht werden. Für Stoffe, die vor dem Stichtag erworben wurden, gibt das Sicherheitsdatenblatt Auskunft.

Online- oder Präsenzschulung

Die Schulung muss von einer Expertin oder einem Experten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Dabei kann es sich beispielsweise um die Fachkraft für Arbeitssicherheit handeln, sofern diese selbst über die erforderliche Fachkunde verfügt. Die Schulungsunterlagen werden vom Hersteller oder Lieferanten zur Verfügung gestellt. Am Ende der Schulung muss eine Lernerfolgskontrolle erfolgreich abgeschlossen werden. Als Alternative zur Präsenzschulung ist auch die Teilnahme an einer Online-Schulung möglich.

Veranstaltungen in Deutsch und Fremdsprachen bieten beispielsweise die Herstellerverbände unter https://isopa-aisbl.idloom.events an. Mit dem Gutscheincode FEICA_21_G des Europäischen Verbandes der Klebstoff- und Dichtstoffindustrie (FEICA) können ausgewählte Dicht- und Klebstoffkurse kostenlos besucht werden.

Teilnahme dokumentieren

Unabhängig von der Art der Schulung ist der Unternehmer oder die Unternehmerin zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Schulung verpflichtet. Die Gültigkeit der Schulung beträgt fünf Jahre. Danach muss die Schulung wiederholt werden. Aus dem Eintrag Nr. 74 Anhang XVII der REACH-Verordnung ergibt sich die Teilnahmepflicht.

Sicherheitshinweise für den Umgang mit diiscocynathaltigen Produkten
  • Schutzbrille tragen
  • geeignete Handschuhe benutzen (siehe Sicherheitsdatenblatt)
  • lange Arbeitskleidung tragen (bei Kontamination diese sofort ablegen)
  • Arbeitsplatz gut belüften, ggf. geeignetes Lüftungssystem einsetzen
Quelle: SVLFG

Das könnte Sie auch interessieren:

Gefahrstoffschutz

Autor: Dr. Heiner Wahl

Programmbereich: Arbeitsschutz

Sicher arbeiten mit Gefahrstoffen

Das Gefahrstoffschutzrecht in Deutschland gilt für hunderttausende Betriebe unterschiedlichster Größen und Branchen. Betroffen ist jeder, der mit Gefahrstoffen zu tun hat.

Welche Rechtspflichten wichtig sind

Ob in der betriebsärztlichen Betreuung, als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter oder Führungskraft – Heiner Wahl gibt Ihnen einen prägnanten Überblick über:

  • Aktuelles Arbeitsschutzrecht und die Rolle der Unfallversicherungsträger („Dualismus im Arbeitsschutz“) sowie die europäischen Verordnungen REACH und CLP
  • Praxisthemen des Gefahrstoffschutzes, z.B. Informationsquellen, AGS-Risikokonzept, Besonderheiten bei Stäuben und Rauch, Instandhaltung u.v.m
  • Prüfgrößen, Prüfmethoden und Prüfdaten, differenziert nach physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Gefahreneigenschaften

Mit vielen Praxistipps für die (rechts-)sichere betriebliche Umsetzung und weiterführenden Links zu einschlägigen Gesetzestexten.


Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 24.08.2023
DFG-Senatskommission veröffentlicht MAK- und BAT-Werte-Liste 2023
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine neue Liste mit Grenzwerten für gesundheitsschädliche Stoffe am Arbeitsplatz veröffentlicht. Die 59. MAK- und BAT-Werte-Liste wurde dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übergeben und bildet eine wichtige Basis für die Überarbeitung und Anpassung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz. mehr …

(ESV/FG)
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück