Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960), geändert am 28. April 2020 (BGBl. I S. 960, 993)
Die Änderungen des § 87 durch Artikel 2 Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960, 993) tritt gem. Artikel 17 Abs. 5 derselben Vorschrift am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist daher textlich noch nicht umgesetzt worden. Siehe auch Änderungstext.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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