Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146), zuletzt geändert am 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966, 2064)
Die Änderungen durch Artikel 4 Abs. 59 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1673) treten gem. Artikel 7 Abs. 3 am 1. Januar 2021 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Die Änderungen durch Artikel 18 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966, 2064) treten gem. Artikel 32 Abs. 1 am 31. Dezember 2018 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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