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Vorschrift Coronavirus-Impfverordnung

Altfassung

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  • Vom 30. August 2021 (BAnz AT 31.08.2021 V1), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Dezember 2022 (BAnz AT 30.12.2022 V1)

  • Vom 30. August 2021 (BAnz AT 31.08.2021 V1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Dezember 2022 (BAnz AT 30.12.2022 V1)

  • Vom 30. August 2021 (BAnz AT 31.08.2021 V1), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16. September 2022 (BGBl. I S. 1454, 1471)

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Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und auf weitere Schutzimpfungen (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 30. August 2021 (BAnz AT 31.08.2021 V1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Februar 2022 (BAnz AT 22.02.2022 V1)

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mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1470973

Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet auf Grund des

  • – § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2, Satz 3, 9, 10 und 12 bis 15 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, dessen Absatz 3 Satz 3 und 15 durch Artikel 2a Nummer 1 Buchstabe a und c des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, nach Anhörung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V.,

  • – § 13 Absatz 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 1c Buchstabe b des Gesetzes vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) eingefügt worden ist:

§ 1 Anspruch

§ 2 Folge- und Auffrischimpfungen

§ 3 Leistungserbringer

§ 4 Impfsurveillance

§ 5 Terminvergabe

§ 6 Vergütung von Leistungen

§ 7 Teilfinanzierung der Kosten der Impfzentren und der mobilen Impfteams

§ 8 Großhandelsvergütung

§ 9 Apothekenvergütung

§ 10 Abrechnung der Großhandels- und Apothekenvergütung durch die Apotheken

§ 11 Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds

§ 12 Verfahren für die Finanzierung aus Bundesmitteln

§ 13 Verfahren für die Zahlung von den privaten Krankenversicherungsunternehmen

§ 14 Datenübermittlung zu Lagerbeständen

§ 15 Evaluierung

§ 16 Übergangsvorschriften

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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