Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2015 (BGBl. I S. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328)
Änderungen durch Artikel 23 des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21. Dezember 2020 BGBl. I S. 3096, 3134) treten gem. Artikel 50 Abs. 10 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Die Änderungen des § 12 Abs. 2 und 3 durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I S. 239) treten gemäß Artikel 7 Absatz 3 derselben Vorschrift am 1. Januar 2023 in Kraft und sind daher textlich noch nicht umgesetzt.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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