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Vorschrift Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst (TRBA 255)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Vom 5. Februar 2021 (GMBl 2021, S. 86)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1410251

Gemäß § 19 Absatz 4 der Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende, vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beschlossene Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe, bekannt:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Verdachtsfälle

2.2 Patienten

2.3 Nicht ausreichend impfpräventabel

2.4 Pandemie/pandemisches Potenzial

2.5 Mund-Nasen-Schutz (MNS)

2.6 Tröpfchen und Aerosole (Tröpfchenkerne)

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.1 Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

3.2 Informationsermittlung

3.2.1 Situation mit pandemischem Potenzial

3.2.2 Symptomatik respiratorischer Viren

3.2.3 Risikogruppe des Virus nach BioStoffV

3.2.4 Übertragungswege

3.2.5 Informationen zur Beständigkeit des Virus gegenüber Desinfektionsmitteln

3.2.6 Impfmöglichkeit/Expositionsprophylaxe der Beschäftigten

4 Hygienemaßnahmen, Desinfektion und Abfallentsorgung

4.1 Allgemeine Hygienemaßnahmen

4.1.1 Hygienemaßnahmen bei Patienten

4.1.2 Hygienemaßnahmen der Beschäftigten im Gesundheitswesen, Händedesinfektion

4.1.3 Lüften und Raumlufttechnische Anlagen

4.2 Flächendesinfektion und Reinigung

4.3 Abfall- und Abwasserentsorgung

5 Fachkunde und Unterweisung

6 Prophylaxe

7 Einsatz Persönlicher Schutzausrüstungen

7.1 Allgemeine Hinweise zu Persönlicher Schutzausrüstung

7.2 Schutzkleidung und Schutzhandschuhe

7.3 Augenschutz

7.4 Atemschutz

7.4.1 Allgemeine Regelungen zum Atemschutz

7.4.2 Kriterien zur Auswahl von Atemschutz

7.4.3 Vorgaben zum Tragen von FFP-Masken

7.4.4 Tragedauer und Alternativen zu einmalverwendbaren FFP-Halbmasken

8 Beispiele für Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten, die ggf. erregerbezogen angepasst werden müssen

8.1 Niedergelassene Arztpraxen und Zahnarztpraxen

8.2 Krankenhäuser und Kliniken

8.3 Stationäre, teilstationäre Einrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegeeinrichtungen

8.3.1 Allgemeine Regelungen für den stationären und ambulanten Bereich

8.3.2 Weitere Regelungen für stationäre Pflegeeinrichtungen, teilstationäre Einrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen

8.3.3 Weitere Regelungen für ambulante Pflegedienste

8.4 Transport von Patienten

8.5 Bevorratung von Desinfektionsmitteln und Persönlicher Schutzausrüstung

9 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Anhang 1: Einsatzszenarien von Atemschutzsystemen als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung

Literaturhinweise

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