Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. März 2020 (BGBl. I S. 433)
Änderung durch Artikel 4 Abs. 113 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) tritt gem. Artikel 7 Abs. 3 desselben Gesetzes am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Die Änderung durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich vom 11. Juni 2019 (BGBl. I S. 754, 755) tritt gem. Artikel 5 Abs. 3 erst am 1. Oktober 2021 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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